Satzung

§1 Zweck des Schachvereins

Der Schachverein Meschede, gegründet im Jahr 1927, erblickt seine Aufgabe in der Pflege und Förderung des Schachspiels als einer sportlichen Disziplin, die in besonderem Maße geeignet ist, der geistigen und charakterlichen Erziehung zu dienen. Entsprechend seiner Aufgabe ist der Schachverein eine kulturelle, unpolitische Vereinigung. Der Schachverein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§2 Mitgliedschaft des Schachvereins Meschede e.V. in anderen Organisationen

Der Schachverein Meschede e.V. ist Mitglied des Schachbundes Nordrhein-Westfalen e.V. mit allen sich aus dieser Mitgliedschaft ergebenden Rechten und Pflichten (Mitglied über den Schachbezirk Hochsauerland).

§3 Mitgliedschaft

Die Mitglieder des Schachvereins Meschede e.V. setzen sich zusammen aus:
a) aktiven Mitgliedern
b) passiven Mitgliedern.
Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand, von dem auch in besonderen Fällen der Ausschluß eines Mitgliedes ausgesprochen werden kann. Gegen die Entscheidung des Vorstandes steht dem Mitglied ein Einspruchsrecht zu.
Über den Einspruch entscheidet die Generalversammlung. Das Mitglied kann die Mitgliedschaft mündlich kündigen.

§4 Vorstand

  1. Der Vorstand setzt sich mindestens zusammen aus dem
    – Vorsitzenden,
    – Geschäftsführer, zugleich stellv. Vorsitzender,
    – Kassierer.
    Zusätzlich können in den Vorstand gewählt werden:
    – Spielerwart (Spielleiter)
    – Jugendwart.
  2. Vorstand im Sinne des BGB ist der Vorsitzende un der stellvertretende Vorsitzende des Schachvereins Meschede e.V.. Beide sind für sich zeichnungsberechtigt.
  3. Im Vorstand hat jedes Mitglied eine Stimme. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
  4. Der Vorstand regelt alle Angelegenheiten, soweit sie nicht durch die Satzung ausdrücklich der Generalversammlung vorbehalten sind. Er hat die Beschlüsse der Generalversammlung zur Ausführung zu bringen.
  5. Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Generalversammlung in geheimer Wahl mit einfacher Stimmenmehrheit. Liegt nur ein Vorschlag vor, kann offen abgestimmt werden. Die Wahl erfolgt auf die Dauer von 2 Jahren. Wiederwahl ist zulässig.
  6. Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich.

§5 Generalversammlung

  1. Der Schachverein Meschede e.V. tritt mindestens alle zwei Jahre zu einer Generalversammlung zusammen, in der der Vorstand einen Rechenschaftsbericht abgibt.
  2. Eine ausserordentliche Generalversammlung kann jederzeit einberufen werden
    a) auf Antrag des Vorstandes,
    b) auf Antrag von mindestens 40% der Mitglieder.
  3. Zu jeder Generalversammlung muß spätestens 2 Wochen vor der Tagung eine schriftliche Einladung mit genauer Angabe der Tagesordnung ergehen.
  4. Jede ordnungsgemäß einberufene Generalversammlung ist beschlussfähig.

§6 Protokollführung

Über jede Generalversammlung ist ein Protokoll zu führen

§7 Beiträge

  1. Der zu zahlende Beitrag setzt sich zusammen aus
    1.1 dem an den Schachbezirk Hochsauerland zu entrichtenden Beitrag,
    1.2 dem an die Sporthilfe e.V. zu entrichtenden Beitrag,
    1.3 dem dem Schachverein zur eigenen Verwendung verbleibenden Beitrag.
  2. Die Beitragsanteile gemäß Ziff 1.1. und 1.2 bemessen sich nach den Beitragsfestsetzungen der genannten Organisationen.
  3. Der dem Schachverein verbleibende Beitrag (Ziff. 1.3) wird auf der Generalversammlung jeweils im voraus festgesetzt und somit auch der Gesamtbeitrag.
  4. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die Satzungsmässigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile un in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  5. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§8 Turnierordnung

Zum Zwecke der einwandfreien Regelung der Abwicklung von Turnieren aller Art hat der Schachbund Nordrhein-Westfalen e.V. eine Turnierordnung (BTO) herausgegeben, die für alle Mitglieder bindend ist.

§9 Geschaftsjahr und Sitz

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Vereinssitz ist Meschede.

§10 Auflösung des Schachvereins

  1. Über die Frage der Auflösung des Schachvereins entscheidet die Generalversammlung. Hierzu ist eine Mehrheit von zwei Dritteln aller anwesenden Mitgliedern erforderlich.
  2. Im Falle der Auflösung des Schachvereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes wird das Vereinsvermögen der Stadt Meschede zur Verteilung an Jugendheime (Verwendung für Zwecke nach §1) übereignet.
  3. Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins sind dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Satzungsänderungen, welche die in §1 genannten gemeinnützigen Zwecke betreffen, bedürfen der Einwilligung des zuständigen Finanzamtes.

§11 Inkrafttreten der Satzung.

  1. Alle Satzungsänderungen befürden einer Zweidrittel-Mehrheit in der Generalversammlung.
  2. Die Satzung tritt mit der Genehmigung durch die Generalversammlung in Kraft.

Beschlossen in der Generalversammlung am Mittw., 19, Mai 1999

Die hier bereitgestellte Version der Satzung dient ausschließlich zu Informationszwecken; bindend ist die schriftliche, nicht digitalisierte Fassung.

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